Der Schulverein der Freien Christlichen Schule Düren e.V. ist Schulträger der FCS-DN und als gemeinnütziger Verein anerkannt. Er wird durch den Vorstand vertreten und ist offizieller Ansprechpartner für die Belange der Schule.
Als Schulträger entscheidet er über grundlegende und richtungsweisende Angelegenheiten der Schule, stellt Mitarbeiter ein und sorgt für geeignete Rahmenbedingungen an der Schule.

Die Organe des Vereins sind:

  • der Vorstand und die
  • Mitgliederversammlung.

Anschrift:

Schulverein der Freien Christliche Schule Düren e.V.
Im Weyerfeld 5
52349 Düren
Tel: 02421 20864-0
Fax: 02421 20864-20
E-Mail: schulverein@fcs-dn.de

Vorstand:

  • Paul Mathis
  • Daniel Kosmann
  • Mario Cappello

 

 

Hier ein Auszug aus der Vereinssatzung:

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „Schulverein der Freien Christlichen Schule Düren“.
  2. Der Sitz des Vereins ist Düren.
  3. Der Verein wird rechtsfähig durch Eintragung in das Vereinsregister.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Aufgabe
Der Zweck des Vereins besteht in der Gründung und Führung der Freien Christlichen Schule Düren. Diese Ersatzschule gemäß Art. 7 Abs. 4 und 5 des GG verfolgt nach Art. 7 Abs. 2 der LVerf NRW das Ziel, Bildung und Erziehung in Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Verantwortung vor der Umwelt zu vermitteln.

§ 3 Grundlage
Der Verein ist dem anhängenden Glaubensbekenntnis verpflichtet. Für Vereins- und Vorstandsmitglieder ist diese Grundlage verbindlich.

§ 4 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Steuergesetzgebung. Eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit ist ausgeschlossen.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.